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Die Budde Synergieberatung arbeitet absolut unabhängig und ist keiner Organisation verpflichtet. Die gesamte erbrachte Dienstleitung ist immer individuell auf den ausschließlichen Erfolg des jeweiligen Auftraggebers ausgerichtet. Die erbrachten Dienstleistungen sind dem Bereich der Unternehmensberatung zuzuordnen.
§ 1 Geltungsbereich Die hier aufgeführten AGB gelten für alle Verträge zwischen der Budde Synergieberatung und dem jeweiligen Auftraggeber. Anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind auch ohne Widerspruch von Budde Synergieberatung unwirksam und werden nicht Vertragsbestandteil. Diese beinhalten alle Beratungsmaßnahmen und die damit verbundenen sonstigen Leistungen.
§ 2 Auftrag Der Auftrag ergibt sich aus der vorher vereinbarten Leistung der Gesamtberatung. Die jeweilige Beratung ist immer als Konzept zur Selbsthilfe zu betrachten. Daher setzt die von der Budde Synergieberatung erbrachte Dienstleistung die erforderliche Eigenverantwortung des Auftraggebers bei der Umsetzung des Erarbeiteten voraus.
§ 3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle relevanten Informationen für die erfolgreiche Bearbeitung des Auftrages zur Verfügung zu stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen grundsätzlich ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
§ 4 Verschwiegenheitspflicht Die Budde Synergieberatung ist grundsätzlich verpflichtet, über alle Inhalte die ihr im Rahmen der Beratungsleistung zur Verfügung gestellt werden, absolutes Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für alle gemeinsam erarbeiteten Beratungsgrundlagen und deren Durchführung durch den Auftraggeber.
§ 5 Haftung Haftungen für Schäden, die durch Beratungsinhalte erfolgen, können von der Budde Synergieberatung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt nur bei typischerweise auftretenden Schäden. Andernfalls ist die Haftung auf Vorsatz beschränkt.
Schadenersatzansprüche können nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten geltend gemacht werden, nachdem der jeweilige Anspruchsberechtigte von dem Schaden und / oder von dem Anspruch begründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach Eintreten des Ereignisses. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen bleibt unberührt.
Gegenüber Dritten haftet die Budde Synergieberatung nur, wenn sie der Weitergabe von Daten an diese Anspruch stellende Partei vorab schriftlich zugestimmt hat.
§ 6 Beratungsleistung Alle Beratungsleistungen erfolgen grundsätzlich schriftlich. Mündliche Auskünfte oder Anregungen werden erst verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt sind. Aus reinen Gesprächen und Absprachen sind keinerlei Rechtsansprüche geltend zu machen. Auf Wunsch des Auftraggebers werden Gespräche und Absprachen geprüft und schriftlich bestätigt.
§ 7 Honorar Die Budde Synergieberatung rechnet mit dem Auftraggeber auf der Basis von Stunden- oder Tagessätzen ab. Sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart werden, gelten die von der Budde Synergieberatung für dem Zeitpunkt der Beauftragung festgelegten Sätze.
§ 8 Sonstiges Sollten eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Gerichtsstand ist das für Sehnde sachlich zuständige Gericht.
Sehnde, im November 2008
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